Die Location

HAUSORDNUNG

Präambel

Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die das Gebäude, die Räumlichkeiten oder Flächen der HLH Hallenverwaltung GmbH (im Folgenden kurz HLH genannt) betreten.

Der Personenkreis umfasst beispielhaft Besucher:innen, Veranstalter:innen, Techniker:innen, Lieferant:innen, Auftragnehmer:innen, Gastronomiepersonal, Fotograf:innen, Medienvertreter:innen oder Journalist: innen.

Zu den Gebäuden, Räumlichkeiten und Flächen der HLH zählen insbesondere die Spielstätten Helmut List Halle und Detroit, das angrenzende Parkhaus sowie abgegrenzte Außenflächen rund um die Helmut List Halle.

Durch den Erwerb eines Tickets oder das Betreten des Veranstaltungsareals bzw. der Räumlichkeiten erkennen Besucher:innen die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Hausordnung der HLH verbindlich an. Personen, die ein Ticket erwerben, sind im Falle einer Weitergabe (verkaufen, verschenken oder dergleichen) verpflichtet, alle damit verbundenen Rechte und Pflichten auf die neuen Nutzer:innen des Tickets zu übertragen.

Sämtliche Veranstaltungen in den Räumlichkeiten bzw. auf den Flächen der HLH unterliegen dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz, der Steiermärkischen Veranstaltungssicherheitsverordnung sowie den Betriebsstättengenehmigungen in der jeweils gültigen Fassung. Meldepflichtige Veranstaltungen dürfen nur nach erfolgter Anmeldung bei der zuständigen Behörde (Veranstaltungsreferat Graz, Bau- und Anlagenbehörde) durchgeführt werden. Sämtliche behördlichen Auflagen und Vorschriften sind uneingeschränkt einzuhalten.

1. Zutrittsrecht

Der Zutritt zu den Gebäuden, Flächen und Veranstaltungsräumen der HLH ist nur Personen erlaubt, die hierfür eine gültige Berechtigung vorweisen können. Hierzu zählen insbesondere Besucher:innen mit Eintrittskarte, geladene Gäste mit Einladung, akkreditierte Medienvertreter:innen oder Personen mit dienstlicher Anweisung. Vertreter:innen von Behörden ist der Zutritt im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereiches gestattet. Mitarbeiter:innen von regelmäßig oder projektbezogen in der HLH tätigen Firmen sowie Lieferant:innen dürfen das Gelände betreten, sofern deren Anwesenheit im Vorfeld angekündigt und registriert wurde. Abgesperrte Räume oder Flächen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen betreten werden.

Kinder unter 14 Jahren dürfen die Räumlichkeiten der HLH nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder aufsichtsbeauftragten volljährigen Person betreten. Die Begleitperson trägt die volle Verantwortung. Für Kleinkinder unter drei Jahren ist der Zutritt nur bei entsprechend ausgewiesenen Veranstaltungen erlaubt.

Personen, gegen die ein aufrechtes Hausverbot ausgesprochen wurde, ist der Zutritt zu sämtlichen Bereichen der HLH untersagt.

Das Befahren des Areals sowie das Abstellen von Fahrzeugen ist ausschließlich mit vorheriger Genehmigung auf den dafür vorgesehenen Plätzen zulässig. Dies betrifft insbesondere Lieferverkehr und berechtigte Parkplatznutzer:innen. Das Befahren von Grünflächen ist tunlichst zu unterlassen. Für abgestellte Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.

2. Eintrittskarten, Zutritt und Platzzuweisung

Eintrittskarten berechtigen ausschließlich zum Besuch jener Veranstaltungen und Bereiche, für die sie ausdrücklich ausgestellt wurden. Eine Nutzung darüber hinaus – etwa für andere Veranstaltungen, Tage, Räume, Sitzplätze oder Sitzplatzkategorien – ist unzulässig. Eigenmächtige Platzwechsel sind nicht gestattet. Stehplätze dürfen nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen eingenommen werden.

Der Zutritt nach Vorstellungsbeginn ist nur in Absprache mit dem Einlasspersonal und zu geeigneten Zeitpunkten möglich (z. B. Applaus, Szenenwechsel).

Für Rollstuhlfahrer:innen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen stehen im Parkettbereich entsprechende Plätze zur Verfügung.

Für Veranstaltungen ohne Eintrittskarte gelten die Bestimmungen dieser Hausordnung sinngemäß.

Nach dem Passieren der Zutrittskontrolle ist eine Weitergabe der Eintrittskarte nicht mehr zulässig. Die Eintrittskarte ist bis zum Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren und dem Kontrollpersonal auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. Ein missbräuchlicher Gebrauch führt zur Einziehung und Entwertung der Eintrittskarte sowie zum ersatzlosen Verlust des dafür entrichteten Entgelts. Darüber hinaus behält sich die HLH rechtliche Schritte vor.

3. Verhaltensregeln

Von allen anwesenden Personen wird ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang miteinander erwartet. Jede Form von Störung, Belästigung oder sicherheitsgefährdendem Verhalten – insbesondere durch Alkohol- oder Drogenkonsum, aggressives Auftreten oder das Verbreiten diskriminierender Inhalte – ist untersagt. Das Mitbringen von Speisen und Getränken durch Besucher:innen ist nicht gestattet. Die Räume und Flächen sind stets rein zu halten, Müll ist zu trennen.

Mobiltelefone, Tablets oder ähnliche Geräte sind während der Veranstaltung auf lautlos oder Flugmodus zu stellen. Die Nutzung darf andere Besucher:innen nicht stören und die technische Infrastruktur nicht beeinträchtigen.

In allen Gebäuden und überdachten Bereichen der HLH gilt striktes Rauchverbot. Davon ausgenommen sind eigens gekennzeichnete Flächen im Außenbereich, sofern von der HLH genehmigt.

Das Personal der HLH ist befugt, bei Missachtung der Regeln entsprechende Maßnahmen zu setzen, bis hin zum Verweis vom Gelände. Ein Rückerstattungsanspruch für Eintrittskarten besteht in solchen Fällen nicht.

Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern ist ebenso Folge zu leisten wie sämtlichen mündlichen oder schriftlichen Anordnungen durch das Personal der HLH, durch Kontrollorgane sowie durch behördliche Inspektionsdienste.

4. Garderobe

Überbekleidung, nasse Kleidung, größere Taschen, Rucksäcke, Schirme, Helme sowie sperrige Gegenstände wie Koffer etc. (ausgenommen Gehbehelfe für gebrechliche Personen) sind in der Garderobe abzugeben und dürfen nicht in den Veranstaltungsraum mitgenommen werden. Für an der Garderobe bewusst oder irrtümlich abgegebene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Jacken, Mäntel oder dergleichen, die in den Saal mitgenommen wurden, sind während des Aufenthalts anzubehalten. Das Personal der HLH ist berechtigt, Besucher:innen auf diese Vorgabe hinzuweisen und ihnen bei Nichtbeachtung den Zutritt zum Saal zu verweigern.

5. Verbotene Gegenstände, Tiere

Das Mitbringen oder Mitführen folgender Gegenstände ist auf dem gesamten Gelände der HLH untersagt: Waffen aller Art, pyrotechnisches Material, Glasflaschen, Wurfgeschosse, sperrige Behältnisse, eigene Sitzgelegenheiten oder -erhöhungen, Lärminstrumente, Laserpointer, politische oder diskriminierende Symbole. Bei Weigerung, einer Sicherheitskontrolle zuzustimmen, kann der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte verweigert werden. Fahrräder, Roller und sonstige Fahrzeuge sind auf den dafür gekennzeichneten Außenflächen abzustellen.

Tiere, mit Ausnahme von entsprechend gekennzeichneten Assistenzhunden, dürfen nicht zu Veranstaltungen mitgebracht werden.

6. Fluchtwege und Sicherheit

Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher oder Notausgänge dürfen weder verdeckt noch verstellt werden.

Im Gefahren- oder Evakuierungsfall ist den Anweisungen des diensthabenden Personals, der Sicherheitskräfte sowie von Behörden oder Einsatzkräften (z. B. Feuerwehr, Polizei) unverzüglich Folge zu leisten.

7. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Das Anfertigen von Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen auf dem Gelände oder in den Räumlichkeiten der HLH ist ausschließlich mit vorheriger, schriftlich erteilter Zustimmung durch die HLH und den damit einhergehenden Bedingungen zulässig. Dies betrifft insbesondere Aufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen, Proben oder technischen Aufbauten.

Aufzeichnende Personen haben unabhängig von einer erteilten Zustimmung durch die HLH die Persönlichkeitsrechte aller abgebildeten Personen – insbesondere anderer Besucher:innen – sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen gemäß DSGVO eigenverantwortlich zu beachten. Die Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen der betroffenen Person(en) obliegt allein der aufzeichnenden Partei. Die HLH ist in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.

Die HLH behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen selbst oder durch beauftragte Dritte (z. B. Fotograf:innen, Medienvertreter:innen) Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, die der Dokumentation, Bewerbung oder medialen Berichterstattung dienen. Diese Aufnahmen können auch an externe Partner:innen (z. B. Presse, Rundfunk, Online-Plattformen) weitergegeben werden.

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. der HLH-Räumlichkeiten erklären sich die anwesenden Personen ausdrücklich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen, auf denen sie – allein oder in Gruppen – abgebildet sind, zu den genannten Zwecken verwendet werden dürfen. Für minderjährige Kinder gilt diese Zustimmung durch deren obsorgeberechtigte Personen als erteilt.

Werden von der HLH in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeitet oder berührt, gelten ergänzend die Datenschutzhinweise, die bei Erwerb einer Eintrittskarte oder im Rahmen einer Akkreditierung Gültigkeit erlangen. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung und Widerspruch gemäß DSGVO. Entsprechende Anliegen können an die HLH bzw. an die jeweiligen Veranstalter:innen gerichtet werden.

8. Umfragen, Verkauf und Verteilen von Waren und Drucksorten

Jegliche Verkaufs- oder Werbeaktivitäten sowie das Anbringen bzw. Verteilen von Drucksorten oder politischen Materialien oder die Durchführung von Umfragen oder Befragungsaktionen unter den Veranstaltungsteilnehmer:innen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der HLH gestattet. Gleiches gilt für das Anbieten oder Bewerben von Dienstleistungen und Produkten.

Der Verkauf sowie das Verteilen von Eintrittskarten außerhalb der dafür vorgesehenen Kassenstellen ist auf dem gesamten Gelände der HLH strikt untersagt.

9. Fundgegenstände

Gegenstände, die in der HLH gefunden werden, können beim Veranstaltungsdienst abgegeben oder abgeholt werden. Nicht abgeholte Fundgegenstände werden nach drei Monaten entsorgt. Identitätsnachweise werden nicht verwahrt, sondern unmittelbar weitergeleitet.

10. Hausrecht und Sanktionen

Die HLH behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Hausordnung bzw. bei Nicht-Folgeleistung der Anweisungen des Personals der HLH unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann bis zu einem temporären oder dauerhaften Hausverbot führen. Derartige Maßnahmen erfolgen unabhängig vom Erwerb einer Eintrittskarte, ein Rückerstattungsanspruch ist ausgeschlossen.